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   BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84   

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https://dejure.org/1984,483
BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84 (https://dejure.org/1984,483)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1984 - 2 StR 327/84 (https://dejure.org/1984,483)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 (https://dejure.org/1984,483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame Schöffenwahl - Gewährleistung der Zusammenstellung der Schöffen als repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung im Rahmen einer Auslosung - Legitimation des Amtes der Schöffen aus der Staatsgewalt des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 2; GVG § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 41
  • NJW 1984, 2839
  • MDR 1985, 68
  • NStZ 1985, 82
  • StV 1984, 455
  • JR 1985, 80
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84
    Es handelt sich nicht etwa nur um einen Fehler innerhalb des Verfahrens der Schöffenwahl (vgl. dazu BGHSt 26, 206; 29, 283); vielmehr hat eine Wahl im Rechtssinne nicht stattgefunden.
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84
    Es handelt sich nicht etwa nur um einen Fehler innerhalb des Verfahrens der Schöffenwahl (vgl. dazu BGHSt 26, 206; 29, 283); vielmehr hat eine Wahl im Rechtssinne nicht stattgefunden.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84
    Daß jemand, der nicht Richter ist (z.B. ein ungültig gewählter Schöffe, BVerfGE 31, 181, 184), auch nicht der "gesetzliche Richter" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) sein kann, versteht sich von selbst.
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

    Anwendung finden insbesondere auch die Vorschriften über die Präklusion der Besetzungsrüge (Ergänzung zu BGH NJW 1984, 2839).

    Richtig ist allerdings, daß die beiden Personen, die neben den Berufsrichtern am Urteil mitgewirkt haben, nicht zu Schöffen gewählt, sondern ausgelost worden waren; sie haben deshalb - wie der Senat bereits in einem ebenso gelagerten Falle entschieden hat (BGH, Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, abgedruckt in NJW 1984, 2839) - das Schöffenamt nicht erlangt.

    Daß dies in anderen Fällen auch tatsächlich geschehen ist, zeigt das Urteil des Senats zur Schöffenauslosung vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 (BGH NJW 1984, 2839; vgl. auch die Beschlüsse des LG Frankfurt am Main, Strafverteidiger 1983, 411 und 413).

  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Dies trifft hauptsächlich zu bei Fehlern, die so schwerwiegend sind, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - a.a.O., ferner Urteil vom 21. September 1984 - II StR 327/84 - BGHSt 33, 41 und Urteil vom 16. Januar 1985 - II StR 717/84 - BGHSt 33, 126 ).
  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

    hat es unterlassen, den von ihm im Verfassungsbeschwerdeverfahren beanstandeten Besetzungsmangel [Nichtigkeit der Berufung von Schöffen in das Schöffenamt, BGH NJW 84, 2839, hier: IV (480) 206 d] mit einer formgerechten, nicht präkludierten Verfahrensrüge revisionsgerichtlicher Sachprüfung zuzuführen [bzw. einen entspr.
  • BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine

    Die ehrenamtlichen Richter sind nicht nur ausgelost worden, wogegen möglicherweise nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer wirksamen Schöffenwahl Bedenken sprechen könnten (Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - <BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]> und vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85 <NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85]>).
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193).
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    »Stellt sich heraus, daß es an einer wirksamen Schöffenwahl fehlt, weil der dazu berufene Ausschuß die Schöffen nicht gewählt, sondern ausgelost hatte (BGHSt 33, 41 ), so muß, falls die Wahlperiode noch andauert, der für diese Periode eingesetzte Ausschuß die Wahl für den verbleibenden Rest der Wahlperiode nachholen; zu wählen ist aus der alten, nach Maßgabe zwischenzeitlicher Veränderungen berichtigten Vorschlagsliste.«.
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den Fällen, in denen Personen gewählt wurden, die nicht zur Wahl bereitstanden (etwa, weil sie als Jugendschöffen aus der für Erwachsenenschöffen bestimmten Liste gewählt wurden, BGHSt 26, 393, oder weil sie den Listen anderer Amtsgerichte entnommen wurden, BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) oder in denen der Schöffenwahlausschuß falsch gewählt oder besetzt war (BGHSt 20, 37; BVerfGE 31, 181; andererseits BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206) oder die Bestellung der Schöffen durch das Los erfolgte (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86

    Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung -

    Dies trifft hauptsächlich zu bei Fehlern, die so schwerwiegend sind, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - a.a.O., ferner Urteil vom 21. September 1984 - II StR 327/84 - BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84] und Urteil vom 14. Januar 1985 - II StR 717/84 - BGHSt 33, 126 [BGH 16.01.1985 - 2 StR 717/84]).
  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

    Diese Grenzen sind eindeutig überschritten, wenn die Verletzung der gesetzlichen Verfahrensregeln und Grundsätze zur Folge hat, dass von einer Berufung der ehrenamtlichen Richter durch den Staat im Rechtssinne nicht mehr die Rede sein kann und damit auch Art. 92 GG verletzt wird (vgl. für die Schöffenwahl auch BGH NJW 1984, 2839; so letztlich auch BGH NJW 1976, 432).
  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

    Der Legitimationszusammenhang, kraft dessen sich das Amt der für das Landgericht Berlin bereits gewählten Schöffen und Hilfsschöffen aus der Staatsgewalt des Volkes ableiten läßt (vgl. BVerfGE 31, 181 [182 f.]; 48, 300 [315 f.]; siehe auch BGHSt 33, 41 [42]), wurde weder durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundene Änderung der Berliner Gerichtsorganisation noch durch die Wahl des Gesamtberliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen am 2. Dezember 1990 unterbrochen.
  • BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85

    Vorbereitung der Schöffenwahl in Hamburg durch die Bezirksversammlungen

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86

    Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des

  • LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

  • LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81

    Berufung; Ernennung; Richter; Landesregierung; Ehrenamtlich; Vorschlaglisten;

  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

  • LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 16.88

    Besetzung eines Berufungsgerichts - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91

    Vorwurf der Tötung von Auschwitz-Häftlingen; Geltendmachung des

  • BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88

    Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88

    Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die

  • OLG Celle, 23.07.1985 - 1 Ws 92/85

    Möglichkeit der Beschwerde gegen einen dem Besetzungseinwand des Angeklagten

  • BGH, 22.03.1985 - 2 StR 151/85

    Zulässigkeit einer Besetzungsrüge bei nicht erfolgter Mitteilung der

  • BGH, 13.03.1985 - 2 StR 96/85

    Revision wegen Besetzungsfehlers des Gerichts

  • BGH, 08.02.1985 - 2 StR 830/84

    Verhandlung in vorschriftswidriger Besetzung bei Verhandlung mit lediglich

  • BGH, 24.10.1984 - 2 StR 691/84

    Unterlassen der Mitteilung der Besetzung eines Gerichts als angreifbarer

  • BGH, 31.07.1985 - 2 StR 443/85

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts

  • BGH, 08.05.1985 - 2 StR 251/85

    Revisionsgrund der Verhandlung in vorschriftswidriger Besetzung mit nicht wirksam

  • BGH, 24.04.1985 - 2 StR 200/85

    Vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung bei Verhandlung mit nur ausgelosten Schöffen

  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 111/85

    Verhandlung in vorschriftswidriger Besetzung bei Verhandlung mit ausgelosten und

  • BGH, 09.01.1985 - 2 StR 728/84

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 744/84

    Verhandlung eines Gerichts in vorschriftswidriger Besetzung als Verfahrensfehler

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